17. Kontrolle der Arbeitssicherheit

Die Überwachung obliegt den Bundesländern. Je nach Bundesland sind die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen, in Schleswig-Holstein die dortige Landesunfallkasse zuständig. Sie dürfen den Betrieb betreten, besichtigen, können Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen, Proben entnehmen usw.

Die Träger der DGUV (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) haben nach SGB VII Vollzugs- und Beratungsaufgaben. Sie überwachen die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der hierauf gestützten Arbeitsschutzverordnungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften.

Leider fehlt überall das notwendige Personal, um regelmäßige Kontrollen in den Betrieben durchzuführen.

Zu wenig Personal im Arbeitsschutz
Warum die Zahl der Arbeitsschutz-Kontrollen weiter sinkt

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Bundesweite Terminübersicht

14.01.2025 19:00 Uhr
Online
Online-Infoabend Praxis- und Versorgungsmanagement (B.Sc.)
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15.01.2025 17:00 - 18:30 Uhr
21423 Winsen/Hoopte
Umgang mit der elektronischen Patientenakte (ePA)
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29.01.2025 19:00 - 21:30 Uhr
92272 Freudenberg / OT Paulsdorf
Krampfadern - Thrombose - Lymphödem - was gibt es Neues?
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05.02.2025 18:30 - 20:30 Uhr
76532 Baden-Baden
Disease Management Programme (DMP) und FreeStyle Libre 3 im Praxisalltag
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15.02.2025 10:00 Uhr
90402 Nürnberg
Stammtisch der Bezirksstelle Nürnberg
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26.02.2025 16:00 - 17:30 Uhr
49635 Badbergen
Gewalt in Arztpraxen - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Diepholz-Verden
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26.02.2025 16:00 - 17:30 Uhr
49635 Badbergen
Gewalt in Arztpraxen - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Osnabrück
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26.02.2025 16:00 - 17:30 Uhr
49635 Badbergen
Gewalt in Arztpraxen - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Nordhorn-Lingen-Meppen
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