17. Kontrolle der Arbeitssicherheit

Die Überwachung obliegt den Bundesländern. Je nach Bundesland sind die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen, in Schleswig-Holstein die dortige Landesunfallkasse zuständig. Sie dürfen den Betrieb betreten, besichtigen, können Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen, Proben entnehmen usw.

Die Träger der DGUV (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) haben nach SGB VII Vollzugs- und Beratungsaufgaben. Sie überwachen die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der hierauf gestützten Arbeitsschutzverordnungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften.

Leider fehlt überall das notwendige Personal, um regelmäßige Kontrollen in den Betrieben durchzuführen.

Zu wenig Personal im Arbeitsschutz
Warum die Zahl der Arbeitsschutz-Kontrollen weiter sinkt

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Bundesweite Terminübersicht

23.04.2025 17:00 - 18:00 Uhr
83137 Schonstett
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Großraum Rosenheim
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23.04.2025 17:00 - 18:00 Uhr
83137 Schonstett
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Mühldorf
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26.04.2025 10:00 - 11:30 Uhr
18119 Rostock
Ausbildungsnachweis - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Stralsund/Neubrandenburg
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26.04.2025 10:00 - 11:30 Uhr
18119 Rostock
Ausbildungsnachweis - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Rostock/Schwerin
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26.04.2025 10:00 - 13:00 Uhr
91058 Erlangen
Darmkrebsvorsorge - Anschl. Mitgliederversammlung der BZ Großraum Nürnberg
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26.04.2025 10:00 - 13:00 Uhr
91058 Erlangen
Darmkrebsvorsorge - Anschl. Mitgliederversammlung der BZ Bamberg
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26.04.2025 10:00 - 13:00 Uhr
91058 Erlangen
Darmkrebsvorsorge - Anschl. Mitgliederversammlung der BZ Bareuth
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26.04.2025 11:30 - 12:30 Uhr
18119 Rostock
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Stralsund/Neubrandenburg
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