5. Arbeitsunfälle in der Zahntechnik
Auch im Dentallabor passieren Arbeitsunfälle, die beträchtliche Folgen nach sich ziehen können. Zum Beispiel:- Schwere Augenverletzungen beim Schleifen oder Polieren ohne Schutzbrille
- Verletzungen der Hand oder Finger beim Verkanten von Trennscheiben
- Auch der Wegeunfall gehört in diese Kategorie, wenn z.B. nach langen Arbeitstagen die Konzentration beim Autofahren nachlässt
- Knochenbrüche nach Ausrutschen auf glatten Fliesenböden, die nass oder mit Kunststoffkrümeln nach dem Schleifen verunreinigt sind
- Elektrische Stromschläge durch defekte Geräte, z.B. beim Abdampfen
- Meldepflicht vom AG bei Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, wenn: Arbeitsunfähigkeit mehr als 3 Kalendertage oder ärztliche Behandlung notwendig, meist online möglich
- Durchgangs-Arzt aufsuchen (regionale Suche online bei DGUV oder BG ETEM) = Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“, der von den Landesverbänden der DGUV eine besondere Zulassung erhalten hat wenn:
- Verletzung zur AU führt oder ärztliche Behandlung länger als eine Woche oder Heil- und Hilfsmittel notwendig, Wiedererkrankung aufgrund von den Unfallfolgen
- Bei leichten Verletzungen überweist Durchgangsarzt an den Hausarzt und überwacht das Heilverfahren z.B. durch Wiedervorstellungstermine
- Unfallverletzte mit alleinigen Augen- oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen können sich auch direkt bei einem entsprechenden Facharzt vorstellen oder werden dorthin überwiesen.
BG ETEM - Erste Hilfe
DGUV - Die wichtigsten Fragen zur Unfallanzeige