14.1.2020 | Fachinformation
Die Beträge gelten für alle Heil- und Kostenpläne, die ab diesem Datum ausgestellt werden.
Zur Abrechnungshilfe auf der Seite der KZBV ab 01.01.20: www.kzbv.de.
Neue Festzuschussbeträge für Zahnersatz ab 1. Januar 2020
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zum 1. Januar 2020 eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen.Die Beträge gelten für alle Heil- und Kostenpläne, die ab diesem Datum ausgestellt werden.
Zur Abrechnungshilfe auf der Seite der KZBV ab 01.01.20: www.kzbv.de.