12.1.2022 | Fachinformation
Die Unterkieferprotrusionsschiene für GKV-Versicherte ist eine Sachleistung.
Über die gesetzlichen Grundlagen, die neuen zahntechnischen Leistungen und deren korrekte Abrechnung ab dem 01.01.2022 informiert die neue fast 30 Seiten starke Broschüre des VDZI. Meisterbetriebe der Mitgliedsinnungen im VDZI können sich die Broschüre beim VDZI herunterladen.
Quelle VDZI
Broschüre des VDZI zur Abrechnung von Unterkieferprotrusionsschienen ab 01.01.2022
Meisterlabore müssen ab dem 01.01.2022 für GKV-Versicherte zahntechnisch hergestellte Unterkieferprotrusionsschienen nach BEL II abrechnen. Hierfür hat der VDZI in den letzten Monaten die vertraglichen Grundlagen geschaffen. Gesetzlich notwendig war diese vertragliche Regelung, nachdem der Gemeinsame Bundeausschusses (G-BA) die Behandlungen mit einer Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS) als Zweitlinientherapie anerkannt hat. Deshalb haben nun erwachsene Patienten dann einen Anspruch, bei denen der für die Verordnung befähigte Arzt eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe anhand einer speziellen Stufendiagnostik festgestellt hat und eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.Die Unterkieferprotrusionsschiene für GKV-Versicherte ist eine Sachleistung.
Über die gesetzlichen Grundlagen, die neuen zahntechnischen Leistungen und deren korrekte Abrechnung ab dem 01.01.2022 informiert die neue fast 30 Seiten starke Broschüre des VDZI. Meisterbetriebe der Mitgliedsinnungen im VDZI können sich die Broschüre beim VDZI herunterladen.
Quelle VDZI