26.4.2023 | Fachinformation
Im Antrag schreibt die CDU/CSU-Fraktion: "Durch die Regelung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) dürfen die Vergütungen von Leistungen im Zahntechnikerhandwerk innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur um die jeweilige Steigerung der Grundlohnsummenrate angehoben werden. Damit sind betriebswirtschaftlich notwendige Vergütungsanpassungen für diese Handwerksbetriebe nicht möglich. Die Grundlohnsummensteigerung hat dabei keinen originären Zusammenhang zu den tatsächlichen Kostensteigerungen für den zahntechnischen Betrieb. Derzeit ist die Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechnikerhandwerk von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Die Löhne des Zahntechnikerhandwerks liegen weit unter den Löhnen im Handwerk. Eine angestrebte Angleichung der Löhne Ost an West ist bis heute nicht erfolgt."
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel wird daher gefordert:
Auf Vorschlag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurden folgende Verbände und Institutionen zur öffentlichen Anhörung eingeladen:
- AOK-Bundesverband GbR
- Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke
- GKV-Spitzenverband
- Verband der Ersatzkassen e. V. (VdEK)
- Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen
- Verband medizinischer Fachberufe e. V. sowie
-der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. wird vor Ort dabei sein und hat vorab in seiner Stellungnahme die Forderungen begrüßt.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
Öffentliche Anhörung zum Zahntechnikerhandwerk
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages beschäftigt sich heute (26. April 2023) in einer öffentlichen Anhörung ab 15.45 Uhr mit dem Zahntechnikerhandwerk. Grundlage der Sitzung ist ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Zahntechnikerhandwerk in Deutschland zur Sicherstellung der Patientinnen und Patientenversorgung unterstützen und zukunftsfest machen“ (20/4884).Im Antrag schreibt die CDU/CSU-Fraktion: "Durch die Regelung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) dürfen die Vergütungen von Leistungen im Zahntechnikerhandwerk innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur um die jeweilige Steigerung der Grundlohnsummenrate angehoben werden. Damit sind betriebswirtschaftlich notwendige Vergütungsanpassungen für diese Handwerksbetriebe nicht möglich. Die Grundlohnsummensteigerung hat dabei keinen originären Zusammenhang zu den tatsächlichen Kostensteigerungen für den zahntechnischen Betrieb. Derzeit ist die Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechnikerhandwerk von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Die Löhne des Zahntechnikerhandwerks liegen weit unter den Löhnen im Handwerk. Eine angestrebte Angleichung der Löhne Ost an West ist bis heute nicht erfolgt."
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel wird daher gefordert:
- die strikte Bindung an die Grundlohnsumme bei der Vergütungsregulierung aufzuheben;
- die Fortentwicklung der zahntechnischen Vergütung auf der Grundlage des tatsächlichen errechneten Bundesmittelpreises zu ermöglichen;
- eine angemessene und marktgerechte Vergütungsbildung für Materialkosten zuzulassen;
- zum Beispiel im Rahmen einer Einmalzahlung einen finanziellen Ausgleich für die gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise zu schaffen,
- Maßnahmen zu ergreifen, um das überwiegend mittelständisch geprägte Zahntechnikerhandwerk zu sichern und zukunftsfest aufzustellen und inländische Versorgungsstrukturen zu sichern
- durch die Stärkung des Zahntechnikerhandwerks zu einer Förderung der Mundgesundheit beizutragen
Auf Vorschlag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurden folgende Verbände und Institutionen zur öffentlichen Anhörung eingeladen:
- AOK-Bundesverband GbR
- Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke
- GKV-Spitzenverband
- Verband der Ersatzkassen e. V. (VdEK)
- Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen
- Verband medizinischer Fachberufe e. V. sowie
-der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. wird vor Ort dabei sein und hat vorab in seiner Stellungnahme die Forderungen begrüßt.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.