Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Die aktuelle Ausbildungsverordnung zur/m Zahnmedizinischen Fachangestellten trat am1. August 2022 in Kraft. Detaillierte Informationen finden Sie unter Ausbildungsverordnung (AO) für Ausbildungsverträge ab 01.08.2022
Für Ausbildungsverhältnisse, die bis dahin bereits bestanden, gilt noch die Ausbildungsverordnung vom 1. August 2001.
Der duale Ausbildungsberuf ist über das Berufsbildungsgesetz geregelt und staatlich anerkannt. Verantwortlich für Organisation, Überwachung und Qualität der Ausbildung sind die Landeszahnärztekammern. Sie werden durch Berufsbildungsausschüsse beraten, in denen je sechs Zahnärzte, Zahnmedizinische Fachangestellte und Lehrer vertreten sind.
Detaillierte Informationen zum Berufsbild ZFA finden Sie in Kürze als pdf-Datei zum Download.
Bei der Novellierung der Ausbildung wurden nicht nur die Fortschritte in Medizin und Technik berücksichtigt, sondern auch die zum Teil massiv geänderten Anforderungen an die MitarbeiterInnen und die bildungspolitischen Formalien.
So wurden zu Gunsten der Assistenz bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, der Kommunikation, des Qualitätsmanagements, der Prävention und Notfallkompetenz Teile des Bereiches Labor gekürzt.
Zugangsvoraussetzung
Auf Grund der Regelung der Ausbildungsordnung nach Berufsbildungsgesetz gibt es keine Zulassungsbeschränkung (Schulpflicht muss erfüllt sein), empfehlenswert ist ein guter Realschulabschluss.
Berufsbezeichnung und Ausbildungsdauer
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Ausbildungsdauer 3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule
Ausbildungsdauer 3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule
Ausbildungsvergütung
Das BBiG regelt in § 17 den Vergütungsanspruch. Dort heißt es u.a. „Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.“
Die Ausbildungsvergütung für auszubildende ZFA ist in Hamburg, Hessen, Saarland und den Landesteil Westfalen-Lippe in § 2 des Vergütungstarifvertrags für Auszubildende verankert. In den anderen Regionen gelten die Empfehlungen der jeweiligen Zahnärztekammern zur Ausbildungsvergütung als Orientierung. Eine Tarifbindung kann über den Ausbildungsvertrag hergestellt werden.
Die Ausbildungsvergütung für auszubildende ZFA ist in Hamburg, Hessen, Saarland und den Landesteil Westfalen-Lippe in § 2 des Vergütungstarifvertrags für Auszubildende verankert. In den anderen Regionen gelten die Empfehlungen der jeweiligen Zahnärztekammern zur Ausbildungsvergütung als Orientierung. Eine Tarifbindung kann über den Ausbildungsvertrag hergestellt werden.
Mögliche Einsatzorte
Zahnarztpraxen aller Fachrichtungen, Krankenhaus im ambulanten und stationären Bereich, Krankenkassen, öffentliche Gesundheitsdienste, Institutionen und Organisationen des Gesundheitsdienstes.
Infos zu Ausbildungsverhältnissen, die ab dem 01.08.2022 begonnen haben
Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsverordnung für Ausbildungsverhältnisse ab dem 1. August 2022
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- Verschwiegenheitspflichten und berufsrechtliche Vorgaben erkennen und einhalten,
- Patientinnen und Patienten individuell betreuen,
- über Prävention und Gesundheitsförderung informieren sowie bei Prophylaxemaßnahmen mitwirken,
- Hygienemaßnahmen durchführen,
- Medizinprodukte aufbereiten und freigeben,
- zahnärztliche diagnostische und therapeutische Maßnahmen vorbereiten, dabei assistieren und nachbereiten,
- bildgebende Verfahren unter Beachtung von Strahlenschutzmaßnahmen durchführen,
- bei medizinischen Not- und Zwischenfällen handeln,
- Arbeitsprozesse organisieren und Qualitätsmanagement umsetzen und
- zahnärztliche Leistungen abrechnen.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- digitalisierte Arbeitswelt und
- Kommunikation und Kooperation.
Abschluss (Gestreckte Abschlussprüfung)
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.
- Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
- Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.
- Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest
Infos zu Ausbildungsverhältnissen, die bis zum 31.07.2022 begonnen haben
Ausbildungsinhalte nach der Ausbildungsverordnung für Ausbildungsverhältnisse, die bis 31.07.2022 begonnen haben
- Team- und prozessorientiertes arbeiten
- Betreuung von Patienten vor, während und nach der Behandlung
- Assistenz bei der Behandlung von Patienten
- Durchführen von Hygienemaßnahmen
- Mitwirken bei der Erstellung von Röntgenaufnahmen
- Anwenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an
- Erklären der Möglichkeiten der Karies- und Parodontalprophylaxe
- Anleiten der Patienten zur Mundhygiene
- Mitwirken in der Gruppenprophylaxe
- Dokumentieren von Behandlungsabläufe unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften
- Erfassen von erbrachten Leistungen für die Abrechnung und dabei Anwenden der Abrechnungsbestimmungen
- Organisieren vom Praxisabläufe
- Mitwirken bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Erstellen und Überwachen von Terminplanungen
- Durchführen von Schriftverkehr
- Kontrollieren von Zahlungseingänge, Führen des betrieblichen Mahnwesen
- Anwenden von Informations- und Kommunikationssysteme
- Beachten der Regelungen des Datenschutzes
Abschluss
Zwischenprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres
Abschlussprüfung nach drei Jahren. Sie gliedert sich in einen schriftlichen Prüfungsteil (390 Minuten) und einen praktischen Prüfungsteil (60 Minuten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Landeszahnärztkammer.