Abrechnung Ä2 - Ä3 - GOZ 1040

Lernzusammenfassung: Hier finden Auszubildende oder auch ausbildende Fachkräfte kompakt alle wichtigen Informationen zur korrekten Durchführung der praktischen Prüfung sowie die entsprechenden Grundlagen für das Fachgespräch.

Lernzusammenfassung für die Abschlussprüfung von ZFA - Thema: Leistungsabrechnung

Bei einem Neupatienten erfolgt eine eingehende Untersuchung, eine ausführliche Beratung über 15 Minuten, ein OPG sowie die Zahnsteinentfernung an allen 32 Zähnen.

Was ist zu tun und zu beachten?

Gebührenposition 3 GOÄ

Was ist berechnungsfähig?
0010 GOZ, 1 GOÄ, 5004 GOÄ, 12x 4050 GOZ und 20x 4055 GOZ.

Warum?
Eine ausführliche Beratung mi einer Dauer von 10 und mehr Minuten ist nach der Gebührenposition 3 GOÄ nur als alleinige Leistung oder nur den Gebührenpositionen 0010 GOZ und 5 und 6 GOÄ berechnungsfähig. Weitere Maßnahmen dürfen an diesem Tag nicht mehr berechnet werden.
Bei der Berechnung von Zahnstein wird nach der Anzahl der Wurzeln unterschieden. Einwurzelige Zähne sowie Implantate werden nach der Gebührenposition 4050 GOZ und mehrwurzelige Zähne nach der Gebührenposition 4055 GOZ berechnet.

Gebührenposition 2 GOÄ
Die Patientin kommt mit einer geschwollenen Wange in die Praxis. Es erfolgt eine symptombezogene Untersuchung, Beratung und Röntgenaufnahme. Anschließend wird er Zahn 36 trepaniert und ein Antibiotikum verschrieben.
Nach ein paar Tagen kommt die Patientin wieder. Es wird nur erneut ein Antibiotikum verschrieben.

Was ist zu berechnen?
Tag 1: 1, 5 und 5000 GOÄ
Tag 2: 2 GOÄ

Warum ist am ersten Tag keine 2 GOÄ berechnungsfähig?
Die Gebührenposition 2 GOÄ ist nur als alleinige Leistung berechnungsfähig. Der Mittelsatz dieser Gebührenposition ist der 1,8-fache Gebührensatz. Wird über diesen Satz berechnet, muss dies auf der Rechnung begründet werden.

Gebührenposition 1040 GOZ:
Nach der Professionellen Zahnreinigung an einem vollbezahnten Gebiss bei einem Erwachsenen werden anschließend die Zähne fluoridiert.

Was ist zu berechnen?
Bei der Professionellen Zahnreinigung wird nicht, wie bei der Zahnsteinentfernung, nach der Anzahl der Wurzel abgerechnet. Die Maßnahme nach der Gebührenposition wird je Zahn, Brückenglied und Implantat berechnet. Für die Fluoridierung ist keine Gebührenposition 1020 GOZ zu berechnen, da der Leistungstext der Gebührenposition 1040 GOZ wie folgt lautet:
"Die Leistung umfasst das Entfernen von supragingivalen/gingvalen Belägen auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn oder Implantat oder Brückenglied. Die Leistung nach der Nummer 1040 GOZ ist neben den Leistungen nach den Nummern 1020, 4050, 4055, 4070, 4075, 4090 und 4100 nicht berechnungsfähig."

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