3.12.2019 | Fachinformation
Die Untersuchungen finden im Säuglings- und Kindesalter unmittelbar nach der Geburt bis zum 6. Lebensjahr statt (U1 bis U9).
In Folge des Beschlusses zur Neufassung der Richtlinie zur zahnärztlichen Früherkennung wurde die "Kinder-Richtlinie" angepasst. Der Beschluss wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 16. November 2019 in Kraft getreten.
Weitere Informationen auf der Seite des G-BA
"Kinder-Richtlinie" angepasst
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Früherkennung bei Krankheiten bei Kindern ("Kinder-Richtlinie") regelt die Inhalte der altersabhängigen Untersuchungen (U1 bis U9).Die Untersuchungen finden im Säuglings- und Kindesalter unmittelbar nach der Geburt bis zum 6. Lebensjahr statt (U1 bis U9).
In Folge des Beschlusses zur Neufassung der Richtlinie zur zahnärztlichen Früherkennung wurde die "Kinder-Richtlinie" angepasst. Der Beschluss wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 16. November 2019 in Kraft getreten.
Weitere Informationen auf der Seite des G-BA