3.9.2020 | Fachinformation

Start der neuen Heilmittel-Richtlinie verschiebt sich auf 2021

Aufgrund von Problemen bei der Zertifizierung der Software zur vertragsärztlichen Verordnung von Heilmitteln hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 3. September 2020 beschlossen, das Inkrafttreten der ärztlichen Heilmittel-Richtlinie vom 1. Oktober 2020 auf den 1. Januar 2021 zu verschieben. Zur Sicherung eines einheitlichen Verordnungsgeschehens musste in dieser Folge auch das Inkrafttreten der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2021 angepasst werden.

Der G-BA hatte im Mai 2020 die Anpassung der „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ an das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Die KZBV hat in den Verhandlungen im G-BA erreicht, dass die Besonderheiten der Heilmittelverordnung in der zahnärztlichen Versorgung gewahrt werden und das Verordnungsgeschehen für Vertragszahnärzte, Therapeuten und Patienten zugleich bürokratieärmer und versorgungsnäher ausgestaltet wird.

Weitere Informationen der KZBV zur Zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie
- Broschüre: Die zahnärztliche Heilmittelverordnung - So verschreiben Sie richtig
- Erläuterungen zur zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie
- FAQ zur zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie, Stand 18.8.2017
- Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (Stand 1.7.2020)
- Vordruckerläuterungen und Beispiele zum Ausfüllen

Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten — IFK e. V. hat dazu ein Statement verfasst: www.ifk.de

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