1.10.2020 | Fachinformation
Die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen bei einer Versorgung mit Zahnersatz sind zum 1. Oktober 2020 erhöht worden. Die Regelung ist eine Folge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes und gilt für gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten. Millionen von Patienten werden damit finanziell entlastet, zugleich wird die Versorgung mit Zahnersatz in vertragszahnärztlichen Praxen erleichtert.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat vor dem Hintergrund dieses Stichtages sämtliche Patienteninformationen zu Themen wie Heil- und Kostenplan (HKP), Festzuschüsse, Versorgung mit Zahnersatz sowie zahnärztliches Bonusheft entsprechend aktualisiert. Dazu zählen
Höhere Festzuschüsse: Was Patienten und Praxen jetzt wissen müssen
KZBV aktualisiert Informationen zu Zahnersatz, HKP, Bonusheft & CoDie Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen bei einer Versorgung mit Zahnersatz sind zum 1. Oktober 2020 erhöht worden. Die Regelung ist eine Folge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes und gilt für gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten. Millionen von Patienten werden damit finanziell entlastet, zugleich wird die Versorgung mit Zahnersatz in vertragszahnärztlichen Praxen erleichtert.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat vor dem Hintergrund dieses Stichtages sämtliche Patienteninformationen zu Themen wie Heil- und Kostenplan (HKP), Festzuschüsse, Versorgung mit Zahnersatz sowie zahnärztliches Bonusheft entsprechend aktualisiert. Dazu zählen
- KZBV-Website für Patienten mit einer Musterrechnung für eine mögliche Versorgung www.informationen-zum-zahnersatz.de
- Broschüre „Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz“
- Patientenformation „Das Bonusheft - spart bares Geld beim Zahnersatz“
- Abrechnungshilfe für Praxen