18.12.2020 | Fachinformation

Neue Corona-Testverordnung und Stellungnahme der KZBV zum GPVG

Am 2. Dezember ist eine geänderte Fassung der Coronavirus-Testverordnung in Kraft getreten, die gegenüber der vorherigen Fassung hinsichtlich der Testungen durch Zahnärzte einige signifikante Änderungen enthält. Ergänzt wurde insbesondere ein Schaubild, welches nähere Angaben zur Testung von asymptomatischen Personen (nach TestV) sowie zur Testung von symptomatischen Personen macht.

Weitere Infos auf der Seite der KZBV.

Für die vertragszahnärztliche Versorgung sind künftig Hilfsmaßnahmen auf gesetzlicher Grundlage vorgesehen, um die negativen Folgen der Corona-Pandemie für Zahnarztpraxen abzufedern. Entsprechende Regelungen hat der Bundestag im Rahmen der abschließenden Beratungen zu dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) beschlossen.

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