26.2.2021 | Fachinformation
Ab dem 1. Juli 2021 müssen alle Arzt- und Zahnarztpraxen die ePA in ihrer Praxis unterstützen.
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist für Patient*innen freiwillig.
Weitere Infos auf der Seite der KZBV.
KZBV: Elektronische Patientenakte
Gemäß gesetzlicher Vorgabe kann seit dem 1. Januar 2021 die elektronische Patientenakte (ePA) wichtige Diagnose- und Behandlungsdaten fach- und sektorenübergreifend für Behandler*innen verfügbar machen.Ab dem 1. Juli 2021 müssen alle Arzt- und Zahnarztpraxen die ePA in ihrer Praxis unterstützen.
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist für Patient*innen freiwillig.
Weitere Infos auf der Seite der KZBV.