5.5.2021 | Fachinformation
Die akutelle novellierte GOZ ist seit dem 01.01.2021 gültig.
Erläuterungen, Hinweise und Berechnungsempfehlungen zur besseren Verständlichkeit und Anwendbarkeit der Gebührenordnung für Zahnärzte finden sich im GOZ Kommentar. Dieser wird immer wieder angepasst. Wer bei diesen Aktualisierungen auf dem Laufenden bleiben will, kann sich bei einem BZÄK-Informationsletter über neue Versionen informieren lassen.
GOZ Kommentar
Informationen über Aktualisierungen des GOZ-Kommentars
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte. Sie regelt zudem die Abrechnungshöhe für den Anteil von Behandlungen, die von den Kassenpatienten selbst übernommen werden müssen.Die akutelle novellierte GOZ ist seit dem 01.01.2021 gültig.
Erläuterungen, Hinweise und Berechnungsempfehlungen zur besseren Verständlichkeit und Anwendbarkeit der Gebührenordnung für Zahnärzte finden sich im GOZ Kommentar. Dieser wird immer wieder angepasst. Wer bei diesen Aktualisierungen auf dem Laufenden bleiben will, kann sich bei einem BZÄK-Informationsletter über neue Versionen informieren lassen.
GOZ Kommentar