14.6.2021 | Fachinformation
Zahnarztpraxen werden häufig als erste aufgesucht, weil Schäden im Kiefer- und Zahnbereich unbehandelt oft nicht ausheilen. Aber auch Vernachlässigungen lassen sich häufig im Mundbereich, z.B. am Mundhygienezustand, ablesen.
Das Gesetz soll die 2012 mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) geschaffenen rechtlichen Grundlagen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen weiterentwickeln. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde der Ärzteschaft als Berufsgeheimnisträger eingeräumt, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt zu informieren und diesem die für ein Tätigwerden erforderlichen Daten mitzuteilen. Nun wird auch die Zahnärzteschaft hinsichtlich der Meldebefugnisse berücksichtigt.
„Die BZÄK hatte dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Bedeutung der Zahnmedizin in diesem Bereich und die bereits bestehenden Strukturen dargelegt“ so BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich.
Die BZÄK informiert auf ihrer Website Praxen über den Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt. Neben Hinweisen zum Umgang mit betroffenen Patienten sind juristische Einordnungen sowie verschiedene Unterlagen, z.B. Dokumentationsbogen und Ablaufdiagramm für die Zahnarztpraxis, eingestellt.
Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt in der zahnärztlichen Praxis
Kindeswohlgefährdungen frühzeitig erkennen und melden
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt das „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)“, das nun die Zahnmedizin explizit einbindet. Denn Zahnärztinnen und Zahnärzten kommt eine besondere Rolle beim Erkennen häuslicher Gewalt zu: Verletzungen im Bereich von Mund, Kiefer und Gesicht gehören zu den häufigsten Folgen häuslicher Gewalt.Zahnarztpraxen werden häufig als erste aufgesucht, weil Schäden im Kiefer- und Zahnbereich unbehandelt oft nicht ausheilen. Aber auch Vernachlässigungen lassen sich häufig im Mundbereich, z.B. am Mundhygienezustand, ablesen.
Das Gesetz soll die 2012 mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) geschaffenen rechtlichen Grundlagen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen weiterentwickeln. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde der Ärzteschaft als Berufsgeheimnisträger eingeräumt, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt zu informieren und diesem die für ein Tätigwerden erforderlichen Daten mitzuteilen. Nun wird auch die Zahnärzteschaft hinsichtlich der Meldebefugnisse berücksichtigt.
„Die BZÄK hatte dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Bedeutung der Zahnmedizin in diesem Bereich und die bereits bestehenden Strukturen dargelegt“ so BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich.
Die BZÄK informiert auf ihrer Website Praxen über den Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt. Neben Hinweisen zum Umgang mit betroffenen Patienten sind juristische Einordnungen sowie verschiedene Unterlagen, z.B. Dokumentationsbogen und Ablaufdiagramm für die Zahnarztpraxis, eingestellt.
Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt in der zahnärztlichen Praxis