1.7.2021 | Fachinformation
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben gemeinsam ihren aktualisierten und um die Aspekte der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie erweiterten Leitfaden „Datenschutz und IT-Sicherheit“ veröffentlicht. Das speziell auf die zahnärztliche Versorgung zugeschnittene Angebot kann auf den Websites der beiden zahnärztlichen Bundesorganisationen kostenfrei abgerufen werden.
Bereits vor einigen Monaten hatte die KZBV anlässlich der Umsetzung der „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ (IT-Sicherheitsrichtlinie) zahlreiche Informationen und Tipps für Zahnarztpraxen auf ihrer Website bereitgestellt.
Zahnarztpraxen soll mit dem Nachschlagewerk von KZBV und BZÄK der Umgang mit der IT-Sicherheitsrichtlinie zusätzlich erleichtert werden. Diese wird bei allen relevanten Aspekten und Informationen des Leitfadens berücksichtigt. Unter anderem werden die Anforderungen an den Einsatz von PCs, Mobilgeräten, Tablets und medizinischen Geräten sowie von Praxissoftware anschaulich erläutert. Weitere Themen sind der sichere Einsatz von Netzwerken, Internet- und Online-Anwendungen sowie der Telematikinfrastruktur (TI). Ein zusätzlicher zentraler Aspekt sind grundlegende Hinweise zur zahnärztlichen Schweigepflicht in Verbindung mit datenschutzrechtlichen Regelungen. Der überarbeitete und erweiterte Leitfaden ermöglicht Zahnärztinnen und Zahnärzten zudem ihre Praxisinfrastruktur in Eigenregie einem ersten „Check“ zu unterziehen und unterstützt im Anschluss bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen.
Zum kostenfreien Download des zahnarztspezifischen Leitfadens „Datenschutz und IT-Sicherheit“:
Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Das Informationsangebot zur IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen und interessierte Öffentlichkeit wird bei Bedarf fortlaufend aktualisiert und erweitert.
Quelle: adp
IT-Sicherheit in Zahnarztpraxen: Erweiterter Leitfaden hilft bei Umsetzung
Gemeinsames Statement von BZÄK und KZBVKassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben gemeinsam ihren aktualisierten und um die Aspekte der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie erweiterten Leitfaden „Datenschutz und IT-Sicherheit“ veröffentlicht. Das speziell auf die zahnärztliche Versorgung zugeschnittene Angebot kann auf den Websites der beiden zahnärztlichen Bundesorganisationen kostenfrei abgerufen werden.
Bereits vor einigen Monaten hatte die KZBV anlässlich der Umsetzung der „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ (IT-Sicherheitsrichtlinie) zahlreiche Informationen und Tipps für Zahnarztpraxen auf ihrer Website bereitgestellt.
Zahnarztpraxen soll mit dem Nachschlagewerk von KZBV und BZÄK der Umgang mit der IT-Sicherheitsrichtlinie zusätzlich erleichtert werden. Diese wird bei allen relevanten Aspekten und Informationen des Leitfadens berücksichtigt. Unter anderem werden die Anforderungen an den Einsatz von PCs, Mobilgeräten, Tablets und medizinischen Geräten sowie von Praxissoftware anschaulich erläutert. Weitere Themen sind der sichere Einsatz von Netzwerken, Internet- und Online-Anwendungen sowie der Telematikinfrastruktur (TI). Ein zusätzlicher zentraler Aspekt sind grundlegende Hinweise zur zahnärztlichen Schweigepflicht in Verbindung mit datenschutzrechtlichen Regelungen. Der überarbeitete und erweiterte Leitfaden ermöglicht Zahnärztinnen und Zahnärzten zudem ihre Praxisinfrastruktur in Eigenregie einem ersten „Check“ zu unterziehen und unterstützt im Anschluss bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen.
Zum kostenfreien Download des zahnarztspezifischen Leitfadens „Datenschutz und IT-Sicherheit“:
Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Das Informationsangebot zur IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen und interessierte Öffentlichkeit wird bei Bedarf fortlaufend aktualisiert und erweitert.
Quelle: adp