7.7.2021 | Fachinformation
Die KZBV informiert über Hintergründe zur neuen PAR-Richtlinie, Honorierung der neuen Leistungen, sowie zur Delegation der PAR-Tätigkeiten (incl. Link zum Delegationsrahmen der BZÄK für Zahnmedizinische Fachangestellte).
In einer dreiteiligen Videoserie erhalten Zahnarztpraxen alle relevanten Informationen, um die neue PAR-Richtlinie in der Versorgung ihrer Patienten zielgerichtet umzusetzen
Neue PAR-Richtlinie - Regelungen ab Juli
Mit der Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) wird die parodontologische Versorgung ab dem 1. Juli 2021 auf eine neue Grundlage gestellt. Zahnärztinnen und Zahnärzte bekommen von diesem Datum an in ihren Praxen die notwendigen Instrumente an die Hand, um den jahrelangen Stillstand in der Parodontitistherapie zu beenden.Die KZBV informiert über Hintergründe zur neuen PAR-Richtlinie, Honorierung der neuen Leistungen, sowie zur Delegation der PAR-Tätigkeiten (incl. Link zum Delegationsrahmen der BZÄK für Zahnmedizinische Fachangestellte).
In einer dreiteiligen Videoserie erhalten Zahnarztpraxen alle relevanten Informationen, um die neue PAR-Richtlinie in der Versorgung ihrer Patienten zielgerichtet umzusetzen
- Teil 1: Neue Leistungsstrecke sowie standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe
- Teil 2: Abrechnungsmodalitäten der neuen PAR-Strecke
- Teil 3: Leistungen und Regelungen zur Behandlung vulnerabler Gruppen