26.11.2021 | Fachinformation
Die Bundeszahnärztekammer hat den Gesetzgeber nachdrücklich aufgefordert, die in § 28b IfSG neu eingeführten Test- und Dokumentationspflichten für Zahnarztpraxen sofort auszusetzen. Laut Bundeszahnärztekammer ist die Umsetzung der Regelungen wirklichkeitsfremd und gefährdet akut die Sicherstellung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung in Deutschland. Von den Zahnarztpraxen geht aufgrund der dort gewährleisteten hohen Hygienestandards keine Infektionsgefahr aus.
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BZÄK: 3G in der Praxis
Mit Datum vom 24. November 2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten. Für die Zahnarztpraxis wird durch diese Neuregelungen eine umfassende Testpflicht für das Praxispersonal und Besucher (nicht: Patientinnen und Patienten) eingeführt.Die Bundeszahnärztekammer hat den Gesetzgeber nachdrücklich aufgefordert, die in § 28b IfSG neu eingeführten Test- und Dokumentationspflichten für Zahnarztpraxen sofort auszusetzen. Laut Bundeszahnärztekammer ist die Umsetzung der Regelungen wirklichkeitsfremd und gefährdet akut die Sicherstellung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung in Deutschland. Von den Zahnarztpraxen geht aufgrund der dort gewährleisteten hohen Hygienestandards keine Infektionsgefahr aus.
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