21.3.2022 | Fachinformation
KZBV Infofilm E-Rezept
Bereits heute können Zahnarztpraxen das E-Rezept im Rahmen der verlängerten Testphase erproben und erste Erfahrungen sammeln - und viele beteiligen sich aktiv. Die Testphase ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die zuvor vereinbarten Qualitätskriterien, vor allem mindestens 30.000 abgerechnete E-Rezepte, erreicht worden sind. Dann kommt das E-Rezept - nach dem Willen des Gesetzgebers - in einem schrittweisen Rollout als Pflichtanwendung in die Versorgung und ersetzt das herkömmliche Muster 16-Formular für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden.
Das Rezept wird verschlüsselt in einem zentralen Dienst der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert, nachdem die Verordnungsdaten im Praxisverwaltungssystem zusammengestellt und mit dem eZahnarztausweis signiert wurden. Der Zugriff wird über einen sogenannten „(Zugriffs-)Token“ gesteuert, der zusammen mit dem E-Rezept erzeugt wird. Patientinnen und Patienten können wählen, ob sie ihre E-Rezepte per Smartphone in der E-Rezept-App verwalten oder die Einlöseinformation (den „Token“) in der Praxis als Ausdruck erhalten möchten.
Informationsmaterialen der KZBV zur TI
Neben mehreren Erklärfilmen zur TI hat die KZBV eine Serie von kostenfreien Leitfäden, Flyern und Broschüren aufgelegt, die Zahnarztpraxen und Patienten den Umgang mit Deutschlands größtem Gesundheitsnetzwerk erleichtern sollen.
Quelle: KZBV
KZBV Infofilm E-Rezept
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat einen neuen Informationsfilm produziert, der auf die besonderen Belange des Berufsstands abstellt. Der Clip erläutert in knapp drei Minuten anschaulich und allgemeinverständlich Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der digitalen Anwendung E-Rezept. Zudem illustriert er konkrete Anwendungsszenarien und Vorteile im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung.KZBV Infofilm E-Rezept
Bereits heute können Zahnarztpraxen das E-Rezept im Rahmen der verlängerten Testphase erproben und erste Erfahrungen sammeln - und viele beteiligen sich aktiv. Die Testphase ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die zuvor vereinbarten Qualitätskriterien, vor allem mindestens 30.000 abgerechnete E-Rezepte, erreicht worden sind. Dann kommt das E-Rezept - nach dem Willen des Gesetzgebers - in einem schrittweisen Rollout als Pflichtanwendung in die Versorgung und ersetzt das herkömmliche Muster 16-Formular für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden.
Das Rezept wird verschlüsselt in einem zentralen Dienst der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert, nachdem die Verordnungsdaten im Praxisverwaltungssystem zusammengestellt und mit dem eZahnarztausweis signiert wurden. Der Zugriff wird über einen sogenannten „(Zugriffs-)Token“ gesteuert, der zusammen mit dem E-Rezept erzeugt wird. Patientinnen und Patienten können wählen, ob sie ihre E-Rezepte per Smartphone in der E-Rezept-App verwalten oder die Einlöseinformation (den „Token“) in der Praxis als Ausdruck erhalten möchten.
Informationsmaterialen der KZBV zur TI
Neben mehreren Erklärfilmen zur TI hat die KZBV eine Serie von kostenfreien Leitfäden, Flyern und Broschüren aufgelegt, die Zahnarztpraxen und Patienten den Umgang mit Deutschlands größtem Gesundheitsnetzwerk erleichtern sollen.
Quelle: KZBV