20.12.2022 | Fachinformation
Die Festzuschussbeträge werden orientiert an den Preissteigerungen gegenüber dem Vorjahr um jeweils 3,45 Prozent bei den zahntechnischen und zahnärztlichen Leistungen erhöht.
Die konkrete Höhe der Zuschüsse wurde zuvor zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung beziehungsweise dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen verhandelt.
Darüber hinaus wurden Anpassungen in den Abrechnungsmodalitäten im zahntechnischen Bereich vorgenommen.
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wird derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft. Bei Nichtbeanstandung tritt er mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Zur Pressemeldung des G-BA
G-BA: Festzuschüsse zum Zahnersatz zum 01.01.2023 angepasst
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Festzuschüsse für Zahnersatz in seiner Richtlinie angepasst.Die Festzuschussbeträge werden orientiert an den Preissteigerungen gegenüber dem Vorjahr um jeweils 3,45 Prozent bei den zahntechnischen und zahnärztlichen Leistungen erhöht.
Die konkrete Höhe der Zuschüsse wurde zuvor zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung beziehungsweise dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen verhandelt.
Darüber hinaus wurden Anpassungen in den Abrechnungsmodalitäten im zahntechnischen Bereich vorgenommen.
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wird derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft. Bei Nichtbeanstandung tritt er mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Zur Pressemeldung des G-BA