2.7.2024 | Fachinformation
Ausgerollt wird die ektronischen Patientenakte für alle - kurz ePA für alle - ab 15. Januar 2025 zunächst in Modellregionen. Vier Wochen später soll die elektronische Patientenakte dann für alle Versicherten, die nicht widersprechen, in die bundesweite Nutzung gehen.
Bis dahin sollen die gesetzlichen Krankenkassen, die gematik und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Versicherten und die Ärzteschaft über das "größte Digital-Projekt im Gesundheitswesen" informieren.
Das BMG hat eine Internet-Seite "ePa-Vorteile.de" eingerichtet, auf der die wichtigsten Fragen beantwortet werden und die im Verlauf der Kampagne mit Erklärvideos zur Nutzung und Experteninterviews zum Nutzen weiter ausgebaut wird. In den letzten drei Monaten des Jahres startet dann eine crossmediale Aufklärungskampagne. Parallel dazu kommunizieren die Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten. Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden von der gematik und den Kassenärztlichen Vereinigungen informiert, so das BMG.
Zur Website des BMG
Zur Website der gematik
Rollout ePA ab 15. Januar 2025
Das Bundesgesundheitsministerium hat jetzt folgenden Zeitplan für die ePA veröffentlicht:Ausgerollt wird die ektronischen Patientenakte für alle - kurz ePA für alle - ab 15. Januar 2025 zunächst in Modellregionen. Vier Wochen später soll die elektronische Patientenakte dann für alle Versicherten, die nicht widersprechen, in die bundesweite Nutzung gehen.
Bis dahin sollen die gesetzlichen Krankenkassen, die gematik und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Versicherten und die Ärzteschaft über das "größte Digital-Projekt im Gesundheitswesen" informieren.
Das BMG hat eine Internet-Seite "ePa-Vorteile.de" eingerichtet, auf der die wichtigsten Fragen beantwortet werden und die im Verlauf der Kampagne mit Erklärvideos zur Nutzung und Experteninterviews zum Nutzen weiter ausgebaut wird. In den letzten drei Monaten des Jahres startet dann eine crossmediale Aufklärungskampagne. Parallel dazu kommunizieren die Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten. Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden von der gematik und den Kassenärztlichen Vereinigungen informiert, so das BMG.
Zur Website des BMG
Zur Website der gematik