8.11.2024 | Fachinformation

Amalgam-Verbot: Antworten und Hintergrundinfos online abrufbar

Ab dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der Europäischen Union mit wenigen Ausnahmen nicht mehr verwendet werden. Grundlage ist die Verordnung 2024/1849 des Europäischen Parlaments und des Rates. Damit wurde eine vorzeitige Einschränkung der Nutzung von quecksilberhaltigem Amalgam um etwa zehn Jahre vorgezogen.

Die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) hat zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) die wichtigsten Fragen und Antworten aus Sicht der Zahnmedizin aufgelistet.

In einer FAQ-Liste stellen beide Gesellschaften Informationen zur Verwendung alternativer Materialien sowie zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung.

Zur FAQ-Liste Amalgam

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Bundesweite Terminübersicht

23.04.2025 17:00 - 18:00 Uhr
83137 Schonstett
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Großraum Rosenheim
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23.04.2025 17:00 - 18:00 Uhr
83137 Schonstett
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Mühldorf
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26.04.2025 10:00 - 11:30 Uhr
18119 Rostock
Ausbildungsnachweis - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Stralsund/Neubrandenburg
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26.04.2025 10:00 - 11:30 Uhr
18119 Rostock
Ausbildungsnachweis - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Rostock/Schwerin
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26.04.2025 10:00 - 13:00 Uhr
91058 Erlangen
Darmkrebsvorsorge - Anschl. Mitgliederversammlung der BZ Großraum Nürnberg
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26.04.2025 10:00 - 13:00 Uhr
91058 Erlangen
Darmkrebsvorsorge - Anschl. Mitgliederversammlung der BZ Bamberg
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26.04.2025 10:00 - 13:00 Uhr
91058 Erlangen
Darmkrebsvorsorge - Anschl. Mitgliederversammlung der BZ Bareuth
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26.04.2025 11:30 - 12:30 Uhr
18119 Rostock
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Stralsund/Neubrandenburg
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