21.1.2016 | Fachinformation
Vertragspartner sind das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und die gesetzlichen Krankenkassen. Die Rahmenvereinbarung soll nun in Kürze unterzeichnet werden und anschließend allen Landkreisen und kreisfreien Städten die Gelegenheit gegeben werden, ihr beizutreten.
Den für die Krankenhilfe der Flüchtlinge zuständigen Behörden, also den Kreisen und kreisfreien Städten wird es durch einen Beitritt zur bestehenden Rahmenvereinbarung erleichtert, die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen. Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie der Rahmenvereinbarung beitreten möchte oder nicht. Die Rahmenvereinbarung bietet den zuständigen Behörden deutliche Vorteile in der medizinischen Versorgung der Asylsuchenden, unter anderem beim Personaleinsatz, der Abrechnung medizinischer Leistungen und der medizinischen Betreuung.
Die Vereinbarung erfasst ausschließlich die Flüchtlinge, die die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz bereits verlassen haben und den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen wurden.
Die vollständige Meldung lesen Sie hier
RP: Rahmenvereinbarung für die Gesundheitskarte für Flüchtlinge steht
Die von der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler ins Leben gerufene Arbeitsgruppe „Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge“, bestehend aus Vertretern der Landesregierung, der gesetzlichen Krankenkassen, der Kommunen sowie der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, hat ihre Verhandlungen über die Inhalte und den Text einer rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung erfolgreich abgeschlossen.Vertragspartner sind das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und die gesetzlichen Krankenkassen. Die Rahmenvereinbarung soll nun in Kürze unterzeichnet werden und anschließend allen Landkreisen und kreisfreien Städten die Gelegenheit gegeben werden, ihr beizutreten.
Den für die Krankenhilfe der Flüchtlinge zuständigen Behörden, also den Kreisen und kreisfreien Städten wird es durch einen Beitritt zur bestehenden Rahmenvereinbarung erleichtert, die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen. Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie der Rahmenvereinbarung beitreten möchte oder nicht. Die Rahmenvereinbarung bietet den zuständigen Behörden deutliche Vorteile in der medizinischen Versorgung der Asylsuchenden, unter anderem beim Personaleinsatz, der Abrechnung medizinischer Leistungen und der medizinischen Betreuung.
Die Vereinbarung erfasst ausschließlich die Flüchtlinge, die die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz bereits verlassen haben und den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen wurden.
Die vollständige Meldung lesen Sie hier