Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für TFA

Seit 2009 können Organisator(inn)en ihre Fortbildungsveranstaltungen für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) bei der Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen (AG TFA) einreichen. Von der AG TFA anerkannte Fortbildungsstunden können zur Einstufung in die Tätigkeitsgruppe II bzw. III des Gehaltstarifvertrages für Tiermedizinische Fachangestellte/TierarzthelferInnen führen.

Wer ist die AG TFA?
Die AG TFA setzt sich paritätisch aus jeweils drei Vorstandsmitgliedern des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. zusammen.

Doch wie genau funktioniert die Anerkennung eigentlich?

Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe sowie unsere TFA -Referatsleitung Katrin Hammermann und ihre Stellvertreterin Nicole Josten-Ladewig beantworten im ca. 13-minütigen Webinar auf fortbildung.vet zahlreiche Fragen zum Thema.

Die wichtigsten Fragen haben wir auch schriftlich für Sie zusammen gefasst

Informationen für Tiermedizinische Fachangestellte zur Anerkennung der Fortbildungen

Was sind anerkannte Fortbildungsstunden?

Das ist die Zeit, die von der Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen (AG TFA) für Seminare, Vorträge, Workshops und interaktive Fort- und Weiterbildungsangebote nach genauer Prüfung anerkannt wurde. Eine Fortbildungsstunde umfasst immer 45 Minuten.

Was bringt mir als TFA eine anerkannte Fortbildungsveranstaltung?

Unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt die Teilnahme an anerkannten Fortbildungen zur Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppe II oder III des Gehaltstarifvertrages für TFA. Sie benötigen 24 bzw. 96 anerkannte Fortbildungsstunden (die auch gesammelt werden können).

Wie erkenne ich, wie viele Fortbildungsstunden für eine Veranstaltung anerkannt wurden?

Am Ende einer anerkannten Veranstaltung wird Ihnen immer eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Dort sollte folgendes stehen: „Die Fortbildungsveranstaltung/das Seminar XXX ist mit XX Fortbildungsstunden von der Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte nach § 5 Abs. 1 und 2 des Gehaltstarifvertrages anerkannt.“

Wo erfahre ich, welche Fortbildungen anerkannt sind?

Mitgliedern des Verbandes stellen wir im internen Mitgliederbereich eine Liste der anerkannten Fortbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte zur Verfügung.
Dort werden alle Veranstaltungen deutschlandweit mit Thema, Anbieter, Datum und Ort gelistet. Natürlich wird dort auch die Anzahl der jeweils anerkannten Stunden aufgeführt. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.
Zur aktuellen Liste der anerkannten TFA-Fortbildungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die in Fortbildungsmaßnahmen erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind vergütungsrelevant, wenn sie praxis- und arbeitsplatzbezogen angewendet werden und mit dem Arbeitgeber abgestimmt sind.
  • Um den Erhalt der Gehaltsstufe II bzw. III zu sichern, müssen jährlich 8 bzw. 16 anerkannte Fortbildungsstunden nachgewiesen werden, siehe Gehaltstarifvertrag für TFA.
  • Die Fortbildungsmaßnahme muss von der AG TFA anerkannt sein.

Wann gilt der Gehaltstarifvertrag automatisch?

Sie müssen Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V. sein und Ihr/e Arbeitgeber/in Mitglied im bpt. Sollte der/die Arbeitgeber/in nicht Mitglied im bpt sein, so gelten die Tarifverträge auch dann, wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Tarifbindung beinhaltet. Unsere Mitglieder können sich bei Fragen an unsere Rechtsabteilung wenden.


Informationen für Veranstalter von Fortbildungsmaßnahmen zur Anerkennung der Fortbildungen

Wie funktioniert das Procedere zur Anerkennung geeigneter Fortbildungen für TFA?

Auf Grundlage dieser Fragebögen entscheidet die AG TFA, ob und mit welcher Stundenzahl die Fortbildung anerkannt wird. Daher können nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden. Dieses Verfahren ist analog den für Tierärzte üblichen ATF Statuten gestaltet.

Wer gibt die Anerkennung für Fortbildungsveranstaltungen in Auftrag?

Jeder Anbieter für Fort- und Weiterbildungen kann einen Antrag an die AG TFA schicken. Zur Antragstellung gehört immer:
  • Der Titel des Vortrags oder der Veranstaltung
  • Datum und Ort der Veranstaltung
  • Programm mit Vortragsinhalten und Lernzielen
  • Qualifikation des Referenten (belegt durch eine Vita)
  • Angaben der Vortragsform (Methodik und Didaktik)
  • Der Veranstalter mit Anschrift

Kostet die Anerkennung einer Veranstaltung Geld?

Jeder Antrag wird von der AG TFA geprüft, bearbeitet, abgestimmt und das Ergebnis dem Veranstalter mitgeteilt. Dafür muss der Veranstalter eine Gebühr zahlen.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

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